741.41VTSFederal Council Ordinance01.10.1995Originalquelle
«Spikesreifen» sind Reifen mit eingelassenen Stiften.
Spikesreifen sind nur in Radialbauweise und mit Metallkarkasse (Stahlgürtelreifen) zulässig. Es müssen alle Räder eines Fahrzeuges damit ausgerüstet sein.
Spikesstifte dürfen ein Gewicht von höchstens 3 g aufweisen. Der Flanschdurchmesser darf nicht mehr als 6 mm betragen. Sie müssen im Reifen gut verankert sein und dürfen nicht mehr als 1,5 mm über die Lauffläche vorstehen.
Reifen mit einem Durchmesser bis zu 13 Zoll dürfen höchstens 110, solche mit einem Durchmesser über 13 Zoll höchstens 130 Spikesstifte aufweisen.
Das ASTRA kann andere Spikesreifen als nach den Absätzen 2–4 bewilligen, sofern ein mindestens gleichwertiger Schutz der Strassen gewahrt bleibt.1
Footnotes
Eingefügt durch Ziff. I der V vom 22. Dez. 2023, in Kraft seit 1. April 2024 (AS 2024 30). ↩
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