Das IVZ besteht aus vier Subsystemen, die die beteiligten Behörden des Bundes und der Kantone bei der Erfüllung ihrer jeweiligen Aufgaben nach Artikel 89b SVG unterstützen:
- Das IVZ-Fahrzeuge dient der Zulassung von Fahrzeugen zum Strassenverkehr und weiteren fahrzeugbezogenen Aufgaben.
- Das IVZ-Personen dient der Zulassung von Personen zum Strassenverkehr sowie der Erteilung von Fahrtschreiberkarten.
- Das IVZ-Massnahmen dient der Durchführung von Administrativ- und Strafverfahren gegen Fahrzeugführer und Fahrzeugführerinnen.
- Das IVZ-Auswertung dient der Auswertung von im IVZ gespeicherten Daten.