Einträge in Fahrzeugausweise von Tankfahrzeugen nach Artikel 151der Verordnung vom 17. April 19852über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse ersetzen bis zum nächsten Halterwechsel oder bis zur nächsten Fahrzeugprüfung die gemäss ADR geforderte Zulassungsbescheinigung.