742.120KPFVFederal Council Ordinance01.01.2016Originalquelle
Die Infrastrukturbetreiberinnen reichen dem BAV innert Jahresfrist nach Eintritt der Schäden ein Gesuch mit den nötigen Nachweisen ein.
Das BAV bestimmt die Höhe der Finanzhilfe aufgrund der eingereichten Unterlagen und den Zeitpunkt der Auszahlung aufgrund der verfügbaren Kredite.
Es wacht über die bestimmungsgemässe Verwendung des Bundesbeitrags und prüft und genehmigt die Abrechnungen. Es kann in dringenden Fällen Vorschüsse gewähren.
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