Die Pensionskasse kann als organisatorische Einheit der SBB, in der Rechtsform einer Stiftung oder Genossenschaft oder als Einrichtung des öffentlichen Rechts, geführt werden. Mit Zustimmung des Bundesrates kann sie sich einer andern Pensionskasse anschliessen.
Die Pensionskasse der SBB wird nach dem Grundsatz der Bilanzierung in geschlossener Kasse geführt.1