743.011SebVFederal Council Ordinance01.01.2007Originalquelle
Die Erhebung der Daten für die Befragung für die Statistik des öffentlichen Verkehrs richtet sich nach der Bundesstatistikverordnung vom 30. April 20251.2
Die Betriebs- und Verkehrsleistungen sowie der Personalbestand der Seilbahnunternehmen dürfen publiziert werden.