Sachverständige müssen im Prüfungsbereich Fachkenntnisse und Erfahrung haben, die der Komplexität und der Sicherheitsrelevanz des zu prüfenden Vorhabens angemessen sind, insbesondere indem sie:
- eine geeignete Ausbildung nachweisen können; und
- vergleichbare Prüfungsobjekte selbst realisiert oder begutachtet haben.