743.011SebVFederal Council Ordinance01.01.2007Originalquelle
Hochgebirge und Gletscher dürfen nur erschlossen werden, wenn sie sich im Bereich grösserer Tourismusorte befinden und überdurchschnittlich geeignet sind.
Neue Gebiete dürfen nur erschlossen werden, wenn sie überdurchschnittliche Standortvorteile aufweisen.
** Besonders wertvolle Landschaften sollen nicht erschlossen werden.
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