743.011SebVFederal Council Ordinance01.01.2007Originalquelle
Für Anlagen und Anlagenteile, die vor dem 1. Januar 2007 errichtet wurden, bleiben für die periodischen Prüfungen die Bestimmungen anwendbar, die jeweils in den Ziffern 94 und 104 sowie in Anhang 2 der folgenden Verordnungen enthalten sind:1