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Art. 140

747.201.1BSVFederal Council Ordinance01.04.1979Originalquelle
  1. Vergnügungsschiffe mit Aussenbordmotoren müssen mit einer Fernsteuerung ausgerüstet sein, wenn die Antriebsleistung 30 kW übersteigt oder wenn es die Betriebssicherheit erfordert.
  2. 1

Footnotes

  1. Aufgehoben durch Ziff. I der V vom 11. Sept. 1991, mit Wirkung seit 1. Jan. 1992 (AS 1992 219).

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