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Art. 39

748.215.1VLLDepartmental Ordinance01.01.1996Originalquelle
  1. Kann nach Instandhaltungsarbeiten das Gewicht oder die Schwerpunktslage eines Luftfahrzeuges nicht eindeutig errechnet werden, so ist das Luftfahrzeug zu wägen.
  2. Das BAZL kann Wägungen unabhängig von Instandhaltungsarbeiten anordnen.1

Footnotes

  1. Fassung gemäss Ziff. I der V des UVEK vom 14. Juli 2008, in Kraft seit 1. Aug. 2008 (AS 2008 3629).

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