Die beim Dienst ÜPF eingereichte Überwachungsanordnung enthält folgende Angaben:
- Kontaktdaten der anordnenden Behörde;
- Kontaktdaten der berechtigten Personen, die als Empfängerinnen der Überwachungsdaten vorgesehen sind;
- falls bekannt Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse und Beruf der zu überwachenden Person;
- Referenznummern und Fallnamen der Überwachungen;
- Grund der Überwachung, insbesondere den Straftatbestand, der mit der Überwachung aufgeklärt werden soll;
- Namen der PDA;
- die angeordneten Überwachungstypen;
- wenn nötig, die weiteren Informationen über den Postverkehr einer Person;
- Beginn und Dauer der Überwachung;
- im Fall von Personen, die einem Berufsgeheimnis gemäss Artikel 271 StPO beziehungsweise Artikel 70b MStP unterstehen: einen Vermerk über diese Besonderheit;
- allenfalls, die Vorkehren zum Schutz von berufsgeheimnistragenden Personen und weitere Schutzmassnahmen, die die Behörden, die PDA und der Dienst ÜPF umzusetzen haben.