780.11VÜPFFederal Council Ordinance01.03.2018Originalquelle
Der Auskunftstyp IR_6_NA umfasst die folgenden Angaben über Netzzugangsdienste:
falls vorhanden, den eindeutigen Teilnehmeridentifikator (z. B. Kundennummer);
die folgenden Angaben über den angefragten und alle weiteren zugehörigen Netzzugangsdienste:
1. den eindeutigen Dienstidentifikator (z. B. Benutzername),
2. falls zutreffend, alle zum jeweiligen Dienst zugehörigen Identifikatoren (z. B. Benutzername, MSISDN, GPSI) und jeweils deren Gültigkeitszeitraum,
3. falls vorhanden, den alternativen Teilnehmeridentifikator, insbesondere bei professionell betriebenem öffentlichem WLAN-Zugang einen Identifikator, der eine Anfrage der Identifikationsangaben gemäss Artikel 19 Absatz 2 ermöglicht,
4. die eindeutigen Geräteidentifikatoren gemäss internationalen Standards (z. B. IMEI, PEI, MAC-Adresse) der im Zusammenhang mit dem jeweiligen Dienst bei der Anbieterin in den letzten 6 Monaten benutzten Geräte sowie, falls verfügbar, die jeweilige Bezeichnung der Geräte,
5. falls zutreffend, die ICCID aller zum jeweiligen Dienst zugehörigen SIM sowie jeweils deren Gültigkeitszeitraum, die PUK- und PUK2-Codes, die IMSI oder die SUPI, die MSISDN oder die GPSI und die eUICC-ID,
6. bei einem Multi-Device-Angebot: jeweils die Information, ob es sich um das Hauptgerät oder ein Nebengerät handelt.
Das Auskunftsgesuch präzisiert, auf welchen Zeitraum sich die Anfrage bezieht. Es enthält mindestens eines der folgenden Anfragekriterien:
den Dienstidentifikator ausser den IP-Adressen (z. B. Benutzername, MSISDN, GPSI) oder einen Identifikator, der eine Anfrage der Identifikationsangaben gemäss Artikel 19 Absatz 2 ermöglicht;
die IMSI oder die SUPI;
den eindeutigen Geräteidentifikator gemäss internationalen Standards (z. B. IMEI, PEI, MAC-Adresse);
die Installationsadresse des ortsgebundenen Netzzugangs;
die ICCID.
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