780.11VÜPFFederal Council Ordinance01.03.2018Originalquelle
Der Überwachungstyp RT_54_POS_ONCE umfasst jeweils die einmalige, sofortige Positionsbestimmung durch das Netzwerk von allen mit der Target-ID assoziierten mobilen Endgeräten.
Die Positionsbestimmung ist durch das Netzwerk mit Hilfe einer sofortigen Positionierungsfunktion gemäss den Vorschriften des EJPD durchzuführen.
Es sind jeweils die folgenden Angaben sofort zu übermitteln:
die beobachteten MSISDN oder GPSI, IMEI oder PEI und IMSI oder SUPI, mindestens eine dieser Angaben, die übrigen soweit verfügbar;
der Netzidentifikator des Location-Service-Client und der Zeitstempel der Positionsbestimmung;
bei erfolgreicher Positionsbestimmung: der Zeitstempel der Position und die Positionsangaben wie folgt:
1. soweit verfügbar, die Positionierungsmethode,
2. soweit verfügbar, Angaben zur Genauigkeit der Position,
3. die Position in Form von:
– geografischen Koordinaten und gegebenenfalls den zugehörigen Unsicherheitswerten
– Polygonen unter Angabe der geografischen Koordinaten jedes Polygonpunkts oder
– anderen Angaben gemäss internationalen Standards, und
4. soweit verfügbar, die Höhenangaben der Position, die Dienstqualität, der Bewegungszustand sowie die Geschwindigkeit und die Richtung der Bewegung des Endgeräts;
d. bei nicht erfolgreicher Positionsbestimmung: der Grund des Misserfolgs (Fehlercode) und die in Artikel 63 definierten Standortangaben bei der letzten feststellbaren Aktivität, ohne zusätzliche Kostenfolgen.
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