780.11VÜPFFederal Council Ordinance01.03.2018Originalquelle
Der Überwachungstyp AS_33_PREP_REF umfasst die Bestimmung der Mobilfunkzellen beziehungsweise der öffentlichen WLAN-Zugänge anhand von Referenzkommunikationen und Referenznetzzugängen in Vorbereitung des Antennensuchlaufs gemäss Artikel 66.
Die anordnende Behörde lässt in eigener Regie am massgeblichen Standort Referenzkommunikationen und Referenznetzzugänge durchführen und übermittelt dem Dienst ÜPF eine Liste mit den folgenden diesbezüglichen Angaben:1
die Art der Kommunikation oder des Netzzugangs;
das Datum und die Uhrzeit der Kommunikation oder des Netzzugangs;
das Adressierungselement des benutzten Telefonie- und Multimediadienstes beziehungsweise des Netzzugangsdienstes;
falls zutreffend, der Name des benutzten Mobilfunknetzes.
Der Dienst ÜPF beauftragt die FDA, anhand der Randdaten des vergangenen Fernmeldeverkehrs die zu Beginn und am Ende der Referenzkommunikationen und der Referenznetzzugänge gemäss Absatz 2 jeweils benutzten Mobilfunkzellen oder öffentlichen WLAN-Zugänge zu bestimmen und ihm die mit den entsprechenden Zell- oder Gebietsidentifikatoren der Mobilfunkzellen und den entsprechenden Identifikatoren (z. B. BSSID) oder anderen geeigneten Bezeichnungen (z. B. Hotspotname) der WLAN-Zugänge vervollständigte Liste gemäss Absatz 2 zu liefern.2
Footnotes
Fassung gemäss Ziff. I der V vom 15. Nov. 2023, in Kraft seit 1. Jan. 2024 (AS 2023 685). ↩
Fassung gemäss Ziff. I der V vom 15. Nov. 2023, in Kraft seit 1. Jan. 2024 (AS 2023 685). ↩
0 commentaries
No commentaries are available for this article yet.