780.11VÜPFFederal Council Ordinance01.03.2018Originalquelle
Der Dienst ÜPF stellt elektronische Formulare und Schnittstellen zur Verfügung, die durch die betreffende Stellen zu verwenden sind. Diese ermöglichen es insbesondere:
a. den anordnenden Behörden:
1. eine Überwachungsanordnung beim Dienst ÜPF einzureichen,
2. den Dienst ÜPF anzuweisen, Zugriffsberechtigungen zu erteilen oder zu ändern;
b. dem Dienst ÜPF:
1. die Mitwirkungspflichtigen mit der Durchführung einer Überwachungsmassnahme zu beauftragen,
2. ein Auskunftsgesuch an die Mitwirkungspflichtigen weiterzuleiten und deren Antworten an die anfragende Behörde zu übermitteln;
c. den berechtigten Behörden ein Auskunftsgesuch beim Dienst ÜPF einzureichen.
Der Dienst ÜPF kann zum gegebenen Zeitpunkt die elektronischen Formulare durch einen Online-Zugriff auf das Verarbeitungssystem des Dienstes ersetzen und einen elektronischen Genehmigungsprozess für genehmigungspflichtige Anordnungen einführen. Die elektronischen Formulare werden weiterhin gebraucht, wenn der Online-Zugriff auf das Verarbeitungssystem aus technischen Gründen nicht möglich oder das Verarbeitungssystem ausgefallen ist.
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