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Art. 26

784.101.1FDVFederal Council Ordinance01.04.2007Originalquelle
  1. Das BAKOM verwaltet den Finanzierungsmechanismus. Zu diesem Zweck kann es technische und administrative Vorschriften erlassen.
  2. Es veröffentlicht periodisch einen Bericht über die Finanzierung der Grundversorgung.
  3. Die Kosten für die Verwaltung des Finanzierungsmechanismus werden durch die Abgaben zur Finanzierung der Grundversorgung gedeckt.

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