784.104.2VIDFederal Council Ordinance01.01.2015Originalquelle
Wird die Funktion der Registerbetreiberin aufgrund eines Ausschreibungs- oder eines Einladungsverfahrens übertragen (Art. 28a Abs. 2 FMG), so bewertet und gewichtet das BAKOM die Angebote insbesondere nach folgenden Kriterien:
Preis, Angemessenheit und Qualität der Dienste;
den von den Beauftragten verlangten Qualifikationen und Eigenschaften;
der öffentlichen Sicherheit und der Bekämpfung der Cyberkriminalität;
dem Schutz kritischer Infrastrukturen;
der Beteiligung der betroffenen Gemeinschaft an der Verwaltung der übertragenen Ressourcen.
Die Bewerberinnen und Bewerber dürfen weder die Unterlagen ihrer Konkurrentinnen und Konkurrenten einsehen noch zu ihren Angeboten und anderen eingereichten Dokumenten Stellung nehmen.
Die Verfügungen des BAKOM müssen die Geschäftsgeheimnisse der Bewerberinnen und Bewerber, die am Auswahlvefahren teilgenommen haben, wahren.
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