Zur Zuteilung eines Domain-Namens berechtigt sind:
- schweizerische öffentlich-rechtliche Körperschaften oder andere schweizerische Organisationen des öffentlichen Rechts;
- im Schweizerischen Handelsregister eingetragene Unternehmen, die ihren Sitz sowie einen physischen Verwaltungssitz in der Schweiz haben;
- Vereine und Stiftungen ohne Eintrag im Schweizerischen Handelsregister, die ihren Sitz sowie einen physischen Verwaltungssitz in der Schweiz haben;
- 1 natürliche Personen mit Wohnsitz in der Schweiz oder mit Schweizer Staatsbürgerschaft.