Eine Bewilligung braucht, wer:
- mit radioaktiven Stoffen oder mit Apparaten und Gegenständen umgeht, die radioaktive Stoffe enthalten;
- Anlagen und Apparate, die ionisierende Strahlen aussenden können, herstellt, vertreibt, einrichtet oder benutzt;
- ionisierende Strahlen und radioaktive Stoffe am menschlichen Körper anwendet.