Beim Ausgang von Arbeitsbereichen müssen Waschgelegenheiten zur Dekontamination der Hände zur Verfügung stehen.
Beim Ausgang von Kontrollbereichen, in welchen mit Oberflächen-Kontaminationen zu rechnen ist, müssen Waschgelegenheiten zur Dekontamination der Hände zur Verfügung stehen, falls solche nicht bereits beim Ausgang der Zonen oder Arbeitsbereiche eingerichtet sind.
Wasserhahnen und Seifenspender müssen auf andere Weise als mit den Händen bedienbar sein. Zudem dürfen nur Einweghandtücher verwendet werden.
0 commentaries
No commentaries are available for this article yet.