814.711V-NISSGFederal Council Ordinance01.06.2019Originalquelle
Die Trägerschaft für den Sachkundenachweis setzt sich aus den fachlich betroffenen Berufsverbänden mit medizinischer und kosmetischer Ausrichtung zusammen.
Sie erarbeitet die Ausbildungspläne, die Prüfungsinhalte und die Prüfungsreglemente für Sachkundenachweise. Der Ausbildungsplan muss die Vermittlung der Kenntnisse und Fähigkeiten nach Anhang 2 Ziffer 3 vorsehen und dem Stand von Wissen und Technik entsprechen. Die Prüfungen müssen die Erlangung dieser Kenntnisse und Fähigkeiten nachweisen.
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