814.711V-NISSGFederal Council Ordinance01.06.2019Originalquelle
Die Ausbildungen und Prüfungen müssen den Ausbildungsplan und die Prüfungsinhalte umsetzen.
Das EDI führt durch Verordnung eine Liste der Sachkundenachweise, welche die Anforderungen nach Anhang 2 Ziffer 3 erfüllen.
Das BAG anerkennt einen anderen Ausbildungsabschluss als gleichwertig, wenn die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten diesen Anforderungen entsprechen.
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