Die Menge einer Zutat muss angegeben werden, wenn die Zutat:
in der Sachbezeichnung genannt ist;
von den Konsumentinnen und Konsumenten normalerweise mit der Sachbezeichnung in Verbindung gebracht wird;
in der Kennzeichnung durch Worte, Bilder oder grafische Darstellungen hervorgehoben wird;
von wesentlicher Bedeutung für die Charakterisierung eines Lebensmittels und seine Unterscheidung von anderen Erzeugnissen ist, mit denen es aufgrund seiner Bezeichnung oder seines Aussehens verwechselt werden könnte.
Die Einzelheiten der mengenmässigen Angabe der Zutaten sowie die Fälle, in denen eine Mengenangabe für bestimmte Zutaten nicht erforderlich ist, richten sich nach Anhang 7.
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