Getränke mit einer Osmolarität von 260–300 mosmol pro Liter dürfen als isoton, Getränke mit einer Osmolarität von weniger als 260 mosmol pro Liter als hypoton bezeichnet werden.
Die Information ist nicht zulässig auf coffeinhaltigen Getränken nach Artikel 37 der Verordnung des EDI vom 16. Dezember 20161über Getränke und auf alkoholischen Getränken nach Artikel 61 Absatz 1 der Verordnung des EDI über Getränke.