Hersteller und Verwender von Zusatzstoffen sind verpflichtet:
dem BLV jede neue wissenschaftliche oder technische Information zu übermitteln, welche die Bewertung der Sicherheit eines Zusatzstoffes beeinflussen kann; und
das BLV auf dessen Aufforderung hin über die Verwendung des betreffenden Zusatzstoffes zu informieren.
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