Die Bewilligung erhält, wer:
- über ein eidgenössisches oder ein anerkanntes ausländisches Diplom als Ärztin oder Arzt nach dem Medizinalberufegesetz vom 23. Juni 20061(MedBG) verfügt; und
- über einen eidgenössischen oder einen anerkannten ausländischen Weiterbildungstitel in Tropen- und Reisemedizin nach dem MedBG verfügt.