Das Koordinationsorgan Epidemiengesetz setzt sich zusammen aus:
- zwei Vertreterinnen oder Vertretern des BAG;
- sechs Kantonsärztinnen oder Kantonsärzten;
- zwei Vertreterinnen oder Vertretern des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV);
- einer Oberfeldärztin oder einem Oberfeldarzt;
- einer Vertreterin oder einem Vertreter des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz;
- je einer Kantonschemikerin oder einem Kantonschemiker, einer Kantonsapothekerin oder einem Kantonsapotheker und einer Kantonstierärztin oder einem Kantonstierarzt;
- einer Vertreterin oder einem Vertreter der schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK);
- bei Bedarf und fallweise aus Fachleuten und je einer Vertreterin oder einem Vertreter weiterer betroffener Institutionen, insbesondere:
1. des Bundesamtes für Umwelt (BAFU), des Bundesamtes für wirtschaftliche Landesversorgung und des Schweizerischen Heilmittelinstituts,
2. der Koordinationsplattform ABC der Kantone,
3. von Institutionen im Gesundheitswesen sowie der Ärzteschaft,
4. des VKS;
i. bei Bedarf und fallweise aus regionalen Koordinatorinnen und Koordinatoren der Kantone.