Das Unterorgan «One Health» setzt sich zusammen aus:
- je einer Vertreterin oder einem Vertreter des BAG, des BLV, des BAFU und des Bundesamtes für Landwirtschaft;
- je einer Kantonsärztin oder einem Kantonsarzt, einer Kantonschemikerin oder einem Kantonschemiker, einer Kantonsapothekerin oder einem Kantonsapotheker und einer Kantonstierärztin oder einem Kantonstierarzt;
- der Chefin oder dem Chef Veterinärdienst der Armee;
- bei Bedarf und fallweise aus Fachleuten und Vertreterinnen oder Vertretern weiterer betroffener Institutionen.