818.101.1EpVFederal Council Ordinance01.01.2016Originalquelle
Die EKIF entwickelt medizinische Kriterien, mit denen der Zusammenhang zwischen einer Impfung und einem Schaden näher bestimmt werden kann. Sie berücksichtigt dabei international anerkannte wissenschaftliche Kriterien sowie die vom Schweizerischen Heilmittelinstitut zur Beurteilung unerwünschter Arzneimittelwirkungen verwendeten Kriterien.
Sie führt eine öffentlich zugängliche Liste insbesondere mit:
bereits anerkannten unerwünschten Impferscheinungen;
Kriterien zur Beurteilung des Zusammenhangs zwischen einer Impfung und einem Schaden;
Kriterien zur Festsetzung des Schweregrads unerwünschter Impferscheinungen, insbesondere wenn der Schaden zu einer Hospitalisierung, zu Invalidität, zum Tod oder zu einem anderen Ereignis oder einer Einschränkung geführt hat.
Die EKIF passt die Liste periodisch an und berücksichtigt dabei bestehende wissenschaftliche Erkenntnisse.
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