818.331KRVFederal Council Ordinance01.06.2018Originalquelle
Beim Entscheid über die Übertragung berücksichtigt das EDI insbesondere die folgenden Kriterien:
die Leistungsfähigkeit der interessierten Person oder Organisation;
die zugesicherte Gewährleistung der Vorgaben im Bereich Datenschutz und Datensicherheit sowie der technischen Spezifikationen;
den wirtschaftlichen Umgang mit den zur Verfügung stehenden Mitteln;
das Fachwissen in den folgenden Bereichen:
1. Epidemiologie und Statistik,
2. medizinische Onkologie,
3. Informationstechnologie,
4. Registerführung;
e. Erfahrung und Referenzen.
Die Einzelheiten der Aufgabenerfüllung sowie der Umfang der Abgeltung werden in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen dem BAG und der beauftragten Person oder Organisation geregelt. Die Laufzeit des Vertrags ist zu befristen.
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