824.01ZDVFederal Council Ordinance01.10.1996Originalquelle
Einsatzbetriebe, die vor dem 1. April 2009 anerkannt worden sind, melden dem ZIVI bis zum 30. Juni 2010:
welche Einsätze besondere Anforderungen an den Leumund einer zivildienstpflichtigen Person stellen;
welche besonderen Anforderungen, die der Einsatz gemäss Pflichtenheft an die zivildienstleistende Person stellt, durch das ZIVI überprüft werden sollen.
Muss in der Anerkennungsverfügung eines Einsatzbetriebes die Kategorie nach Anhang 2a angepasst werden, so bezahlt der Einsatzbetrieb so lange noch die Abgabe gestützt auf die bisher festgelegte Kategorie, bis die Änderung rechtskräftig ist.
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