(Art. 36 Abs. 2 Bst. a und 3 sowie 37 Abs. 1 ZDG)
- Das ZIVI organisiert einsatzspezifische Ausbildungskurse zu folgenden Themen:
- Kommunikation und Betreuung;
- Pflegehilfe;
- Betreuung von Menschen mit einer Beeinträchtigung;
- Betreuung von betagten Menschen;
- Betreuung von Kindern;
- Betreuung von Jugendlichen;
- Umwelt- und Naturschutz;
- Umgang mit der Motorsäge;
- Sicherheit im Auslandeinsatz.
- Es kann weitere Ausbildungskurse organisieren:
- wenn diese qualitativ besser oder kostengünstiger sind als die Einführung durch die Einsatzbetriebe;
- wenn den Einsatzbetrieben die Möglichkeit zur Einführung fehlt und eine grössere Anzahl zivildienstleistender Personen betroffen ist;
- zur Bewältigung von Katastrophen und Notlagen sowie zur Regeneration.
- Es kann Dritte mit der Durchführung der Ausbildungskurse beauftragen und externe Fachkräfte beiziehen.
- Es betreibt ein umfassendes Ausbildungs-Qualitätsmanagement.
- Ausbildungskurse des ZIVI entbinden den Einsatzbetrieb nicht von seiner Einführungspflicht nach Artikel 78.
- Der Bund bezahlt bis zu 3000 Franken pro Kursteilnehmerin oder Kursteilnehmer und Kurs.