(Art. 42 und 43 Abs. 1 ZDG)
- Der Anerkennungsentscheid enthält insbesondere:
- 1 Pflichtenhefte mit Anforderungsprofilen;
- die Zahl der bewilligten Arbeitsplätze pro Pflichtenheft;
- die Höchstzahl der gleichzeitig im Einsatzbetrieb tätigen zivildienstleistenden Personen (Art. 9);
- eine Aussage zur Abgabepflicht und zu deren Umfang;
- die Bezeichnung der gegenüber der zivildienstleistenden Person weisungsberechtigten Stelle.
- Das ZIVI befristet den Anerkennungsentscheid, wenn es sich um einen Einsatz zur Bewältigung einer Katastrophe oder Notlage oder um einen Einsatz zur Regeneration handelt.2
2bis. Es befristet den Anerkennungsentscheid zudem, wenn es sich um einen Einsatz zur Vorbeugung einer Katastrophe oder Notlage handelt, sofern sich die vorgesehenen Massnahmen auf ein sich unmittelbar abzeichnendes Ereignis beziehen.3
- Es kann im Anerkennungsentscheid dem Einsatzbetrieb eine Beteiligung des Bundes an den Einführungskosten (Art. 37 ZDG) sowie Finanzhilfen (Art. 47 ZDG) in Aussicht stellen.
- Hat das Gesuch sich auf mehrere Institutionen bezogen, so erhält jede einen eigenen Entscheid.