824.01ZDVFederal Council Ordinance01.10.1996Originalquelle
(Art. 46 Abs. 1 ZDG)
Die Abgabe eines Einsatzbetriebes folgt dem progressiven Tarif nach Anhang 2a . Die Berechnung stützt sich auf denjenigen Tagesansatz nach Anhang 2a , der zu Beginn einer Meldeperiode gilt.
Während der ersten 26 Tage des Einsatzes schuldet der Einsatzbetrieb nur die halbe Abgabe.
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