824.01ZDVFederal Council Ordinance01.10.1996Originalquelle
(Art. 40a ZDG)
Das ZIVI kann allen Einsatzbetrieben Beschriftungstafeln zu ihrer Kennzeichnung leihweise abgeben.
Es kann Einsatzbetrieben zur Kennzeichnung bei Gruppeneinsätzen folgendes Leihmaterial abgeben:
Regenbekleidung;
Infosäulen;
weitere zur Kennzeichnung von Einsatzbetrieben geeignete Gegenstände.
Der Einsatzbetrieb trägt die Kosten, die entstehen, wenn Beschriftungstafeln und Infosäulen mit Informationen zum Einsatzbetrieb ergänzt werden.
Das Leihmaterial bleibt im Eigentum des Bundes. Die Einsatzbetriebe sorgen für seine Instandhaltung. Das ZIVI kann bei Bedarf Ersatz liefern.
Die Einsatzbetriebe rüsten die zivildienstleistenden Personen leihweise mit der Regenbekleidung aus und nehmen sie am Ende des Einsatzes zurück.
Einsatzbetriebe und zivildienstleistende Personen dürfen das Leihmaterial nur für Tätigkeiten im Rahmen des Zivildienstes verwenden und es weder veräussern noch verpfänden.
Das ZIVI erlässt Weisungen zur Rückgabe des Leihmaterials.
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