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Kommentare: Art. 17 | Omnilex
Law
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Art. 17
Art. 16
Art. 18
Art. 17
832.30
VUV
Federal Council Ordinance
01.01.1984
Originalquelle
Dächer, die aus betrieblichen Gründen oft betreten werden müssen, sind so zu gestalten, dass sie von den Arbeitnehmern sicher begangen werden können.
Bevor andere Dächer betreten werden, sind Massnahmen zu treffen, die den Absturz von Arbeitnehmern verhindern.
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VUV · Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten
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