832.30VUVFederal Council Ordinance01.01.1984Originalquelle
Räume, Arbeitsplätze und Verkehrswege innerhalb und ausserhalb der Gebäude müssen so beleuchtet sein, dass die Sicherheit und die Gesundheit der Arbeitnehmer nicht gefährdet werden.1
Erfordert es die Sicherheit, so muss eine netzunabhängige Notbeleuchtung vorhanden sein.
Footnotes
Fassung gemäss Ziff. I der V vom 1. April 2015, in Kraft seit 1. Okt. 2015 (AS 2015 1091). ↩
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