832.30VUVFederal Council Ordinance01.01.1984Originalquelle
Die Suva beaufsichtigt die Anwendung der Vorschriften über die Verhütung von Berufskrankheiten in allen Betrieben.
Das Eidgenössische Departement des Innern (Departement) kann nach Anhören der Suva und der interessierten Organisationen eine Meldepflicht für besonders gesundheitsgefährdende Arbeiten einführen.
Die Suva kann nach vorgängiger Anhörung der betroffenen Kreise Richtlinien über maximale Arbeitsplatz-Konzentrationen gesundheitsgefährdender Stoffe sowie über Grenzwerte für physikalische Einwirkungen erlassen.1
Footnotes
Fassung gemäss Anhang Ziff. 2 der V vom 9. Nov. 2016, in Kraft seit 1. Jan. 2017 (AS 2016 4393). ↩
0 commentaries
No commentaries are available for this article yet.