832.30VUVFederal Council Ordinance01.01.1984Originalquelle
Die Suva und die anderen Versicherer betreiben eine privatrechtlich organisierte Beratungsstelle für Unfallverhütung (BfU) mit gesamtschweizerischem Tätigkeitsbereich.
Die BfU fördert die Verhütung von Nichtberufsunfällen, namentlich von Unfällen im Strassenverkehr, beim Sport und im Haushalt, insbesondere durch:
Aufklärung der Öffentlichkeit über die Unfallgefahren;
Beratung anderer sich mit der Verhütung von Nichtberufsunfällen befassenden Organisationen.
Sie arbeitet mit öffentlichen Gemeinwesen und Organisationen ähnlicher Zielsetzung zusammen und koordiniert gleichartige Bestrebungen.
Die BfU unterbreitet dem Bundesrat jährlich bis spätestens Ende Juli einen Bericht über ihre zu Lasten des Prämienzuschlages für die Verhütung von Nichtberufsunfällen (Art. 88 Abs. 2 UVG) fallende Tätigkeit im Vorjahr. Der Bericht wird der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
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