Die Vollzugsdatenbank dient:
- den Durchführungsorganen zur Erfassung, Planung, Durchführung, Koordination und Auswertung ihrer Aufsichts- und Vollzugsmassnahmen;
- der Koordinationskommission zur Erfüllung ihrer Aufgaben, insbesondere derjenigen gemäss den Artikeln 52–58;
- zur Erstellung von Auswertungen im Rahmen der Arbeitssicherheit.