Besteht kein Anspruch auf Zinsvergünstigung sind die Darlehen zum Durchschnittssatz für neue Ersthypotheken zu verzinsen, wie er von der Schweizerischen Nationalbank für den Monat Oktober ausgewiesen wird. Dieser Satz wird auf ein Viertelprozent gerundet und gilt jeweils für das nächste Kalenderjahr.
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