842.1WFVFederal Council Ordinance01.02.2004Originalquelle
Die Zinsvergünstigung auf dem Darlehen wird gewährt, wenn die Wohnung von ein oder zwei volljährigen Personen bewohnt wird, deren steuerbares Einkommen nach dem Bundesgesetz vom 14. Dezember 19901über die direkte Bundessteuer 50 000 Franken nicht übersteigt.
Bei Haushalten mit mehr als zwei volljährigen Personen erhöht sich die Einkommensgrenze um 20 000 Franken pro zusätzliche Person.
Für jedes minderjährige Kind erhöht sich die Einkommensgrenze um 2500 Franken.
Das Einkommen minderjähriger Personen wird nicht angerechnet.
Bei Mieterinnen und Mietern in bestehenden Mietverhältnissen erhöht sich die Einkommensgrenze um 10 Prozent.
Das WBF kann die Einkommensgrenzen der Wirtschaftslage und der allgemeinen Einkommensentwicklung anpassen.