916.181PGRELVFederal Council Ordinance01.01.2016Originalquelle
In die Nationale Genbank PGREL werden insbesondere folgende PGREL aufgenommen:
in der Schweiz entstandene oder gezüchtete Sorten und Landsorten;
Sorten und Landsorten oder Genotypen, die in der Vergangenheit eine nationale, regionale oder lokale Bedeutung hatten.
PGREL werden nur in die Nationale Genbank PGREL aufgenommen, wenn sie:
Dritten gemäss Artikel 5 zur Verfügung gestellt werden dürfen;
nicht immaterialgüterrechtlich geschützt sind.
PGREL, die im Eigentum von natürlichen und juristischen Personen sind, können in die Nationale Genbank PGREL aufgenommen werden, sofern deren Eigentümer bereit sind, diese im Multilateralen System nach Artikel 5 zur Verfügung zu stellen.
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