Der Schweizerische Bundesrat,
gestützt auf die Artikel 147a Absatz 2, 147b und 177 Absatz 1 des Landwirtschaftsgesetzes vom 29. April 19981(LwG)
sowie in Ausführung des Internationalen Vertrags vom 3. November 20012über pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft,
verordnet:
0 commentaries
Nutzen Sie die aktuelle Seite als Kontext für Recherche, Zusammenfassungen, Vergleiche und Entwürfe.