916.443.10EDAV-DSFederal Council Ordinance01.01.2016Originalquelle
Das BLV sorgt für den Betrieb des Informationssystems E-Cert.
Das E-Cert dient der Ausstellung von Gesundheitsbescheinigungen zur Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten nach Drittstaaten nach den Artikeln 48–50 und zur Bearbeitung der Daten, die dafür benötigt werden.
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