916.443.10EDAV-DSFederal Council Ordinance01.01.2016Originalquelle
Für die Durchfuhr von Tieren und Tierprodukten nach EU-Mitgliedstaaten, Island und Norwegen sowie nach Nordirland gelten die harmonisierten Einfuhrbedingungen der EU. Für Tiere und Tierprodukte, für die es keine harmonisierten Einfuhrbedingungen der EU gibt, gelten die nationalen Bedingungen des Bestimmungsstaates, sofern diese der Schweiz mitgeteilt worden sind.1
Für die Durchfuhr nach Drittstaaten via EU-Mitgliedstaaten, Island und Norwegen sowie via Nordirland gelten die harmonisierten Durchfuhrbedingungen der EU. Das EDI bezeichnet die massgebenden Erlasse der EU.2
Für die Durchfuhr auf dem Luftweg direkt aus einem Drittstaat und direkt in einen Drittstaat gelten die Bedingungen des Bestimmungsstaates.
Tiere und Tierprodukte aus Drittstaaten, deren Einfuhr aus tierseuchenpolizeilichen Gründen verboten ist, dürfen nicht durchgeführt werden.
Footnotes
Fassung gemäss Ziff. I der V vom 31. Mai 2024, in Kraft seit 1. Juli 2024 (AS 2024 267). ↩
Fassung gemäss Ziff. I der V vom 31. Mai 2024, in Kraft seit 1. Juli 2024 (AS 2024 267). ↩
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