916.443.10EDAV-DSFederal Council Ordinance01.01.2016Originalquelle
Sendungen, die auf dem Landweg weitertransportiert werden, müssen nach der Freigabe durch den grenztierärztlichen Dienst auf kürzestem Weg und so rasch als möglich aus dem Einfuhrgebiet verbracht werden.
Für Sendungen nach Drittstaaten gelten zusätzlich die folgenden Auflagen:
Die Sendungen dürfen weder aufgeteilt noch umgeladen werden.
Der Transport muss unter Zollüberwachung stehen.
Tierprodukte müssen in amtlich versiegelten Fahrzeugen oder Behältern transportiert werden.
0 commentaries
No commentaries are available for this article yet.