916.443.10EDAV-DSFederal Council Ordinance01.01.2016Originalquelle
Bei einer physischen Kontrolle untersucht der grenztierärztliche Dienst die Tiere oder Tierprodukte einer Sendung.
Er kann insbesondere die Verpackung, die Transportbehälter, das Transportmittel, die Kennzeichnung sowie bei Tierprodukten zusätzlich die Temperatur und den pH‑Wert kontrollieren.1
Er kann Proben nehmen und diese im Labor untersuchen lassen.
Wird eine Probe entnommen, so kann der Entscheid über die Freigabe einer Sen-dung ausgesetzt werden, bis der Befund vorliegt. In einem solchen Fall ist die Probe so schnell wie möglich zu untersuchen.
Für die entnommenen Proben werden keine Entschädigungen ausgerichtet.
Footnotes
Fassung gemäss Ziff. I der V vom 15. Jan. 2020, in Kraft seit 1. März 2020 (AS 2020 411). ↩
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