921.01WaVFederal Council Ordinance01.01.1993Originalquelle
(Art. 26 WaG)
Als Waldschäden gelten Schäden, die den Wald in seinen Funktionen erheblich gefährden und die verursacht werden durch:
Naturereignisse wie Sturm, Waldbrand oder Trockenheit;
Schadorganismen wie gewisse Viren, Bakterien, Würmer, Insekten, Pilze oder Pflanzen.
Die Überwachung und Bekämpfung besonders gefährlicher Schadorganismen richtet sich nach den Bestimmungen der Pflanzengesundheitsverordnung vom 31. Oktober 20181.2